Burgdorf,

Marco Trübel wird zum Baufachberater berufen

Marco Trübel wurde heute zum Baufachberater berufen. Die Berufung und die Übergabe der Urkunde nahm der Geschäftsführer des Geschäftsführerbereichs Hannover, Alexander Isaak, vor. Marco ist hauptberuflich Leiter der Fachgruppe Bauunterhaltung der PTB in Braunschweig.

Übergabe der Berufungsurkunde durch den Geschäftsführer - Quelle: THW/Lukas Czeszak

Baufachberater beraten die Einsatzkräfte und Einsatzleitungen in allen bautechnischen Fragen. Sie evaluieren die Statik und Resttragfähigkeit 

Bei Einsätzen mit geschädigten Gebäuden, Brücken, Hangrutschen und Gräben, wie sie z.B. nach Erdbeben, Explosionen, Hochwasser und Beschädigung durch Fahrzeuge vorkommen können, unterstützen sie den Einsatzleiter bei seinen Entscheidungen durch die statische Einschätzung, Einschätzung der Resttragfähigkeit, Beratung über das taktische Vorgehen bei Ortungs-, Rettungs- und Abstützaufgaben und durch die Erkennung möglicher Gefährdungspotentiale für die Einsatzkräfte. Weiterhin können sie z.B. die Lage möglicher Verschütteter anhand der Schadensstruktur ermitteln.

Die Tätigkeit des Baufachberaters (BFB) ist in der vfdb Richtlinie 03-01 "Maßnahmen der Feuerwehr und anderer Hilfsorganisationen nach Gebäudeeinstürzen" geregelt.

Die Baufachberater des THW verfügen eine berufliche Qualifikation als Meister, Techniker oder Ingenieur im Bau-Hauptgewerbe, mindestens über eine Ausbildung zum Unterführer, einen Lehrgang für Baufachberater an einer Bundesschule des THW und über entsprechende Zusatzlehrgänge.

Aufgaben des Baufachberaters:

  • Einschätzung der Schadensstrukturen
  • Einschätzung der Resttragfähigkeit
  • Beratung beim taktischen Vorgehen bei Ortungs-, Rettung- und Abstützaufgaben
  • Festlegung von Gefahrenbereichen und "No-Go-Areas"
  • Überwachung der Schadens- und Gebäudestrukturen
  • Beratung über die Einsatzmöglichkeiten von THW-spezifischem Gerät wie ESS, EGS und ASH
  • Beratung über die Einsatzmöglichkeiten von THW-fremden Gerät und Maschinen


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.







Suche

Suchen Sie hier nach einer aktuellen Mitteilung: