Dazu wurde auf frei zugängliche Angebote der Berufsgenossenschaften zurückgegriffen, die allgemeine Themen wie z.B. Hygiene, Fünf Sicherheitsregeln im Elektrobereich oder Leitern und Tritte behandeln. Anders als bei den meisten Präsenzbelehrungen schließen diese interaktiven Belehrungen mit einem kleinen Test ab, der dem Nutzer direkt zurückspiegelt, ob er die Inhalte richtig verinnerlicht hat. Am Ende wird ein Nachweis für die OV-Verwaltung ausgegeben.
Die Belehrungen, die THW-spezifische Inhalte haben oder nicht online durchgeführt werden können bzw. dürfen, wurden in bewährter Weise als Präsenzbelehrungen im Ortsverband durchgeführt.
Neuland betrat auch die Fachgruppe Räumen, die sich im Rahmen der Unterweisung in das Bergungsräumgerät erstmals mit der Rettung eines bewusstlosen Fahrers beschäftigte. Dieser trug, wie es z.B. bei Brandeinsätzen der Fall ist, eine Atemschutzmaske, die an ein Atemschutzgerät angeschlossen war und die Rettungsmaßnahmen dadurch erschwerte. Neben der Herausforderung, den Fahrer aus der engen Kabine zu befreien, mussten die Retter auch ständig dessen Luftversorgung berücksichtigen. Hierzu wurden verschiedene Vorgehensweisen mit dem im BRmG vorhandenen Atemschutzgerät, einem zusätzlichen Atemschutzgerät und einer Atemschutznotfalltasche ausprobiert. Am geeignetsten hat sich die Ende vergangenen Jahres beschaffte Atemschutznotfalltasche erwiesen, da sie über einen langen Anschlussschlauch mit Befestigungsmöglichkeit verfügt und aufgrund ihrer Ausführung als Tasche sehr gut zu händeln ist.