Der Ortsbeauftragte und die Fachberater

Der/die Ortsbeauftragte (OB) ist der Dienststellenleiter eines Ortsverbandes (OV) der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Der/die OB leitet seinen OV in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er/sie das THW-Gesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Im Rahmen von Einsatz und Ausbildung ist der/die OB dem/r Landesbeauftragten gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines OV verantwortlich. Er/sie ist verantwortlich für die Durchführung der dem OV bzw. seinen/ihren Einheiten übertragenen Einsatzaufgaben, die Ausbildung der HelferInnen und die Materialverwaltung. Des weiteren ist er/sie disziplinarische/r Vorgesetzte/r aller HelferInnen des OV. Er/sie ist direkter Vorgesetzter des/der Stellvertretenden Ortsbeauftragten (Stv. OB), der/die ihn/sie in seiner/ihrer Abwesenheit vertritt und den OV Stab führt. Der/die OB ist verantwortlich für den Haushalt und die Verwaltung des OV. Er/sie ist verantwortlich für Helferangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit.

Der/die Fachberater/in (FaBe) vertritt die Interessen des THW auf verschiedenen Ebenen der Führungs- und Koordinierungsstruktur von Anfordern und Bedarfsträgern. Er/sie berät Einsatzleiter/innen, -leitungen und Stäbe über das Spektrum und Leistungsvermögen von THW-Einheiten, die Einsatztaktik, Führungsstruktur und insbesondere über die modulare Zusammenstellung von THW-Potenzial für den konkreten Einsatzbedarf. Er/sie handelt im Auftrag des/der zuständigen OB, bzw. (je nach Zuordnung) des/der Geschäftsführers/in (GF), des/der Landesbeauftragten (LB) oder des/der Präsidenten/in THW.

Der/die Baufachberater/in (BFB) beraten die Einsatzkräfte und Einsatzleitungen in allen bautechnischen Fragen. Er/sie evaluiert die Statik und Resttragfähigkeit bei Einsätzen mit geschädigten Gebäuden, Brücken, Hangrutschen und Gräben. wie sie z.B. nach Erdbeben, Explosionen, Hochwasser und Beschädigung durch Fahrzeuge vorkommen können. Er/sie unterstützt den/die Einsatzleiter/in bei seinen/ihren Entscheidungen durch die statische Einschätzung, Einschätzung der Resttragfähigkeit, Beratung über das taktische Vorgehen bei Ortungs-, Rettungs- und Abstützaufgaben und durch die Erkennung möglicher Gefährdungspotentiale für die Einsatzkräfte. Weiterhin kann er/ sie z.B. die Lage möglicher Verschütteter anhand der Schadensstruktur ermitteln.

Daten & Fakten

Stärke: 1/0/2/3

  • Ortsbeauftragter
  • Fachberater (2x)